Vertrag und Steuern
Auf der Suche nach dem besten Preis lassen sich nicht wenige Waldbesitzer auch von Angeboten illegal arbeitender „Holzeinschlagsfirmen“ verlocken, die pro Hektar einige Euro mehr bieten als legal und transparent arbeitende Unternehmen. Jedes legal arbeitende Unternehmen schließt vor jeder Maßnahme immer einen Vertrag ab, in dem Sie alle Firmendaten, die festgelegten Zahlungsarten und -fristen finden.
Beim Verkauf von Holz zum Einschlag behält das Unternehmen die dem Staat zustehenden Steuern von Ihrer Auszahlung ein – beim Vertragsabschluss lohnt es sich daher zu fragen, ob die genannte Summe bereits der Auszahlungsbetrag ist oder ob davon noch Steuern abgezogen werden. Eine Steuerlast kann auch beim Verkauf von Wald mit Grundstück entstehen, wenn Sie ihn weniger als 3 Jahre besessen haben.


